Die EU-Wirtschaftsminister haben sich auf eine einheitliche Richtlinie geeinigt, die Werbung im Netz, Onlineverträge, Haftungsfragen und die Niederlassung von Netzanbietern regelt. Danach ist Werbung als Maßnahme zur Verkaufsförderung erlaubt, für Internetanbieter gilt künftig das Recht des Herkunftslands. Die Richtlinie kann im Frühjahr in Kraft treten und muß dann von den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden.

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