Ring frei für Rabattschlachten
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen in Deutschland weitere Beschränkungen für Rabattaktionen.
Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt somit zum 8. Juli in Kraft. Damit wird das bisherige Wettbewerbsrecht liberalisiert. Kernstück ist die Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots. Damit fallen die bisherigen Vorschriften über Schluss-, Jubiläums- und Räumungsverkäufe weg. Somit sind Rabattaktionen in größerem Umfang als bisher möglich. Der Handel kann alle Sonderverkäufe zeitlich flexibel gestalten. "Die Novelle schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der Verbraucherinnen und Verbraucher", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.