Sony Computer Entertainment Deutschland hat per Richtigstellung auf die Aussagen des Handelsverbands Musik und Medien vom vergangenen Freitag geantwortet.

Mit einer Richtigstellung hat Sony Computer Entertainment Deutschland (SCED) den Aussagen des Handelsverbands Musik und Medien (HAMM) in Bezug auf das "Authorized Reseller"-Konzept vom  geantwortet. SCED widersprach dem HAMM in mehreren Punkten. Unter anderem habe laut SCED niemals ein Verbot von Querlieferungen bestanden. Weiterhin habe das Bundeskartellamt nicht auf Antrag einzelne Punkte des "AR"-Konzepts überprüft, vielmehr erstrecke sich die rechtliche Überprüfung durch das Bundeskartellamt auf alle relevanten Aspekte. Das Kartellamt werde nicht auf Antrag tätig und sei auch nicht in seiner Tätigkeit von Anträgen abhängig, heißt es in dem SCED-Papier. Auch der Bezeichnung des "AR"-Konzepts als "selektives Vertriebssystem" widersprach SCED deutlich.

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Stephan Steininger
Stephan Steininger is Director of Operations and Editor-in-Chief of GamesMarket. As part of the magazine since its inception in 2001, he knows the GSA games industry by heart.