Sony Computer Entertainment Deutschland (SCED) hat die Pressemeldung der HAMM vom 26. April 2002 zur Kenntnis genommen und korrigiert unrichtige Textpassagen.

HAMM: "Nachdem der HAMM im August 2001 dem Bundeskartellamt die "SCED Authorized-Reseller-Programm Teilnahmeparameter" vorgelegt und um Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gebeten hat, ist die Untersuchung nun abgeschlossen - das AR-Konzept wird mit kleinen Änderungen fortgesetzt."

Richtig ist: Die Entscheidung, das Authorized-Reseller-Konzept auf der erprobten vertraglichen Grundlage fortzuführen, wurde von SCED in eigener Verantwortung und völlig unbeeinflusst durch Dritte getroffen, da wir nicht die Eingabe von Hamm zum Nachteil von unseren bisherigen AR-Partnern werden lassen wollten!

HAMM: "Der HAMM hatte sich entschlossen, das Konzept überprüfen zu lassen, da er zum einen der Meinung war, dass das selektive Vertriebssystem des AR-Programms die Möglichkeiten von Systemdienstleistern und Rackjobbern einschränkt."

Richtig ist: Bei dem Authorized-Reseller-Konzept handelt es sich nicht um ein selektives Vertriebssystem. Außerdem ist nicht richtig, dass Systemdienstleister oder Rackjobber Einschränkungen erfahren haben, denn auch schon bisher haben wir Systemdienstleister und Rackjobber bedient, sofern sie unsere generellen qualitativen Anforderungen gemäß den Teilnahmeparametern eingehalten haben!

HAMM: "So werden Händler, die heute ihr Mediensortiment über einen Dienstleister abwickeln lassen, durch das von SCED angewandte Vertriebssystem gezwungen, einen Teilbereich der Sony-Produkte wie z.B. Konsolen woanders abzuwickeln, können also nicht frei entscheiden, von wem sie die Ware beziehen wollen."

Richtig ist: Nach unserem Kenntnisstand haben alle Hamm-Mitglieder unsere Produkte vermarktet, auch wenn diese nicht direkt von uns beliefert wurden! Somit war und ist es möglich, unsere Produkte auf dem freien Markt zu beziehen!

HAMM: "Dies kann zu einer aufwendigeren Abwicklung bei den jeweiligen Händlern führen, die wirtschaftlich nachteilig ist."

Richtig ist: Hier wurde keine Änderung vorgenommen, da nach wie vor nur die Zwischenhändler einen AR-Vertrag erhalten, die auch die qualitativen Kriterien erfüllen!

HAMM: "Zum anderen sind wesentliche Kriterien für die Teilnahme am AR-Programm so festgesetzt, dass es für einige Großhändler schwierig ist, diese zu erfüllen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass viele Händler jahrelang problemlos mit SCED zusammengearbeitet haben und dann nicht mehr beliefert wurden."

Richtig ist: Die Fortschreibung der Teilnahmeparameter für das Authorized-Reseller-Konzept erfolgte parallel zu den veränderten Gegebenheiten und Anforderungen des Marktes und der Wettbewerbssituation. Die Tendenz geht im Games-Markt deutlich in Richtung Professionalisierung auf allen Handelsstufen. Die SCED-Teilnahmeparameter für das Authorized-Reseller-Programm können von professionell organisierten und wirtschaftlich gesunden Handelspartnern ohne weiteres erfüllt werden.

HAMM: "Entgegen anders lautender Meldungen hatte das Bundeskartellamt das AR-Konzept im Vorfeld nicht in seiner Gesamtheit überprüft und freigegeben, sondern auf Antrag lediglich einzelne Punkte des Konzeptes geprüft. Die von HAMM aufgeworfenen Fragestellungen wie z.B. Mindestumsatz, Verbot der Querlieferungen etc. waren bis dato nicht Gegenstand einer kartellrechtlichen Untersuchung - das Kartellamt hätte die Beschwerde sonst auch nicht angenommen."

Richtig ist: Das Bundeskartellamt erstreckt seine rechtliche Überprüfung auf alle relevanten Aspekte. Es wird nicht auf Antrag tätig und ist in seiner Tätigkeit nicht von Anträgen abhängig. Mitunter erweitern sich die sachlichen Fragen im Verlauf einer Untersuchung. Im vorliegenden Zusammenhang hat das Bundeskartellamt von Anfang an sämtliche kartellrechtlichen Aspekte in den Blick genommen. Verbote von Querlieferungen bestanden niemals.

HAMM: "HAMM-Geschäftsführerin Nina Krogmann: "Mit dem Ergebnis, durch welches das AR-Konzept mit einigen Änderungen fortgesetzt wird, sind wir zufrieden, da uns auch nicht daran gelegen war, das Konzept in seiner Gesamtheit zu kippen. Die Vertriebsstruktur an sich, die die Belieferung durch SCED und durch die AR-Teilnehmer vorsieht, hat sich grundsätzlich für alle Beteiligten bewährt, denn durch die AR-Teilnehmer kann der Markt abgedeckt werden, den SCED nicht direkt bedient". Durch die vom Bundeskartellamt geforderte Änderung, das Verbot der Querlieferungen aufzuheben, können zukünftig auch Zwischenhändler, die bisher keine Chance hatten, das SCED- Produkt zu erhalten, beliefert werden.

Richtig ist: Ein Verbot von Querlieferungen bestand niemals. Es ging SCED allein um den Schutz der eigenen Kunden. Dieses zentrale Interesse von SCED hat das Bundeskartellamt im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der Gerichte uneingeschränkt anerkannt.

HAMM: "Ursprünglich wurden Großhändler durch das AR-Konzept daran gehindert, sich untereinander zu beliefern; zudem waren Import- und Exportgeschäfte unmöglich."

Richtig ist: Großhändlern war es nicht verwehrt, untereinander Handel mit SCED-Produkten zu treiben. Auch war und ist der Handel innerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum uneingeschränkt möglich. Lediglich der Import von PlayStation-Ware aus Staaten, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, unterliegt gesetzlich zulässigen Beschränkungen. HAMM: "Dass SCED den Großteil der Kunden direkt beliefert, müssen und können wir auch akzeptieren - wir hoffen, dass wir uns nun wieder auf unser Kerngeschäft konzentrieren können und gemeinsam mit SCED den Umsatz mit der PlayStation 2 steigern können".

Richtig ist: Es ist schön zu lesen, dass jetzt alle Marktteilnehmer am gleichen Strang ziehen wollen. Dies bedeutet aus der Sicht von SCED, den Markt nicht gegen SCED zu bedienen, sondern gemeinsam mit SCED so breit und tief wie möglich zu erschließen.

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Written by

Stephan Steininger
Stephan Steininger is Director of Operations and Editor-in-Chief of GamesMarket. As part of the magazine since its inception in 2001, he knows the GSA games industry by heart.