Der US-Gamesverband Interactive Digital Software Association (IDSA) hat erneut Klage gegen ein bundesstaatliches Gesetz eingereicht, das Beschränkungen für den Vertrieb von Videospielen vorsieht. IDSA-Chef Doug Lowenstein ist auf Grund des positiven Urteils in St. Louis siegessicher.

Die IDSA hat Klage gegen ein Gesetz des US-Bundesstaats Washington eingereicht, das den Vertrieb von gewaltdarstellenden Videospielen an Jugendliche verbietet. Erst kürzlich hat die IDSA im Rahmen eines ähnlichen Verfahrens vom Berufungsgericht in St. Louis Recht bekommen. Auch dort klagte der Verband gegen ein neues Gesetz zum Vertrieb von Videospielen. Die Berufungsrichter begründeten ihre Entscheidung mit einem Verweis auf die Rede-, Religions- und Pressefreiheit.

IDSA reicht zweite Klage ein

Neben diesem Argument will die IDSA bei dem jetzigen Verfahren am Bezirksgericht in Seattle zwei weitere Kritikpunkte an dem neuen Gesetz vorbringen. Zum einen sei das Gesetz schwammig formuliert und stütze sich nicht auf das freiwillige US-Alterskennzeichnungssystem ESBR. Zum anderen will die IDSA die Ergebnisse einer Untersuchung der Federal Trade Commission (FTC) vorlegen. Diese hat herausgefunden, dass Eltern in aller Regel (zu 83 Prozent) involviert sind, wenn ihre Kinder Spiele kaufen oder ausleihen. Die wichtigste Form des Jugendschutzes sei deshalb Aufklärungsarbeit. Schließlich könnte das Gesetz in Washington nicht verhindern, dass Eltern gewaltdarstellende Spiele für ihre Kinder kaufen.

IDSA-Präsident Doug Lowenstein ist auf Grund der Argumentation sowie des positiven Gerichtsentscheids aus St. Louis zuversichtlich, auch in Washington zu gewinnen. Dieser Meinung ist auch Hal Halpin von dem Games-Handelsverband IEMA (Interactive Entertainment Merchants Association). Halpin glaubt nicht, dass die Richter Händler und Distributoren für die Spielinhalte verantwortlich machen werden. Die IEMA tritt in dem Verfahren gegen das Gesetz aus Washington als Nebenklägerin auf. An der Klage beteiligt haben sich außerdem der US-Videoverband VSDA sowie der Spieleentwicklerverband IGDA.

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