Kaum ein Thema wird in den letzten Tagen so hitzig diskutiert wie der Einsatz von Lootbox-Mechanismen in Spielen. Nun hat haben sich USK, PEGI und ESRB dazu geäußert.

In den letzten Tagen schafft es das Thema Lootboxen regelmäßig in die Negativschlagzeilen einschlägiger Gamesmedien und immer wieder kocht dabei die Frage auf, ob solche Monetarisierungsmodelle als Glücksspiel angesehen werden können und müssen. Nun hat sich die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in einem offiziellen Statement zu dem Thema geäußert. Demnach sieht die USK Lootboxen aktuell zwar als problematisch an, bezeichnet das Konzept aber nicht als Glücksspiel. Vielmehr entspricht das Geschäftsmodell dem eines Gewinnspiels, in dem geringwertige Gegenständen durch Eingabe von Echtgeld erspielt werden können. Als Beispiele führt die USK den Loskauf bei Jahrmärkten, das Sammeln von Panini-Bildchen oder Überraschungseier auf, die ebenfalls nicht als Glücksspiel gelten. Endgültig klären könne die USK diesen Sachverhalt aber ohnehin nicht.

"'Glücksspiel' ist also ein komplexes Thema, das in Deutschland strenger Regulierung unterliegt. Die genaue Definition darüber, was Glücksspiel ist, ist Sache des Gesetzgebers und der Gerichte, die USK kann und darf kein Urteil fällen, was als Glücksspiel gilt. Glücks- und Gewinnspielelemente werden in Deutschland nicht im Rahmen einer Jugendschutzvorgabe geregelt, sondern durch den Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) reguliert", so heißt es in dem Statment der USK.

Dennoch sehen die Jugendschützer die Verwendung von Lootboxen durchaus problematisch. Vor allem bei inoffiziellen Drittanbieter Plattformen, die vom Weiterverkauf der Ingame-Items leben, sieht die USK jugendschutzrechtliche Probleme, da diese nicht der Kontrolle des konkreten Spieleanbieters unterliegen.

"Auch gibt es bei der Gestaltung von Ingame-Shops und Ingame-Werbung klare jugendschutzrechtliche Vorgaben, wenn sich Anbieter mit ihren Kaufappellen direkt an Kinder und/oder Jugendliche richten. Dies gilt nicht nur für Lootboxen, sondern für alle Mikrotransaktionen in Spielen."

Zusätzlich zur USK meldet sich auch die amerikanischen Entertainment Software Rating Board (ESRB) und die europäische Pan European Game Information (PEGI) zum Thema Lootboxen zu Wort. Dabei sprechen beiden Jungendschutzeinrichtungen eine ähnliche Sprache wie die USK. Sowohl ERSB als auch PEGI können nach eigenen Aussagen nicht eigenständig entscheiden, was als Glücksspiel anzusehen ist. Diese Entscheidung liege in der Verantwortung der jeweiligen nationalen Glücksspielkommissionen.

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