Die USK zeigt sich verwundert über die Aussage einiger CDU/CSU-Innenminister, dass die Prüfung der USK nur "mangelhaft" funktioniere. Die Behörde geht nun in die Offensive und stellt in einer Aussendung die Fakten zum deutschen Jugendschutzsystem klar.

Die USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle beim FJS e.V. hat Stellung genommen zu der aktuellen Diskussion um "Killerspiele". In einer Mitteilung stellt die USK fest: "Die Altersfreigabe von Computer- und Konsolenspielen erfolgt seit dem 1.4.2003 auf der Grundlage der Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben streng beachtet. Das heißt: Jugendgefährdende Produkte erhalten kein Kennzeichen. Sie können indiziert werden." Auf den Vorwurf, dass die USK-Prüfung mangelhaft sei, entgegnete man: "Die Grundsätze und die Prüfordnung der USK haben sich im Wesentlichen bewährt und werden auch zukünftig Richtschnur der Prüftätigkeit sein."

In der Aussendung heisst es weiter: "Ein Vergleich mit den anderen europäischen Ländern zeigt: Mit den gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung wird in Deutschland das höchste Jugendschutzniveau erreicht. In anderen Ländern gibt es überwiegend nur Altersempfehlungen, in Deutschland rechtlich normierte Altersfreigaben. Verstöße gegen diese werden mit Bußgeldern geahndet. Zudem erhalten in den meisten europäischen Ländern die Spiele niedrigere Altersempfehlungen. Auch werden Spiele mit Empfehlungen versehen, die in Deutschland kein Kennzeichen erhalten. Und es zeigt sich: Spiele, die kein Kennzeichen erhalten, werden in der Regel in Deutschland nicht angeboten."

Bei weiteren Unklarheiten signalisiert die USK Gesprächsbereitschaft: "Gern ist die USK bereit, die rechtlichen Grundlagen und Verfahren den Unionsinnenministern zu erläutern. Der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit, der Träger der USK, wird diese schriftlich zum Austausch einladen.

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