Seit 2011 können sich Einrichtungen von der KJM gesetzlich anerkennen lassen. USK.online hat dies nun aufgefrischt und eine unbefristete Verlängerung erhalten.

Seit 2011 überzeugt USK.online 44 Mitgliedsunternehmen als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Rundfunk und Telemedien. Nun wurde diese Einrichtung und die gesetzliche Anerkennung seitens der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf unbefristete Zeit verlängert. Die USK.online beschäftigt sich vor allem mit dem Bereich des Online-Jugendschutzes, wie etwa mit Streaming-Anbieter, Verlagshäuser oder Mediennetzwerke, aber auch Spiele- und App-Publisher und eSport-Veranstalter, Konsolenhersteller und eShop-Betreiber. Außerdem beurteilt die USK.online auch die Eignung von Jugendschutzprogrammen.

"Wir freuen uns, dass die KJM die unbefristete Verlängerung der Anerkennung beschlossen und damit unsere fachliche Kompetenz im Bereich des Online-Jugendschutzes ein weiteres Mal bestätigt hat. Dies zeigt, dass die regulierte Selbstregulierung in Deutschland nach wie vor ein Erfolgsmodell sowie einen wichtigen Anker für den gesetzlichen Jugendmedienschutz darstellt." so Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.

Share this post

Written by

Game Studies Watchlist #48
Rudolf Thomas Inderst; Professor for Game Studies & Game Design (HNU); Founder & Host of the Podcast Channel "Game Studies" (New Books Network); Section Head "Digitalspielkultur" (TITEL kulturmagazin); Expert Advisory Board "Digitale Spiele" (DFJV) © Inderst

Game Studies Watchlist #48

By Team Gamesmarkt 3 min read