Verbraucherschutz mahnt Spielehersteller ab
Nach Informationen des "Tagesspiegel" hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen drei Spielehersteller abgemahnt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) hat Electronic Arts, Blizzard Entertainment und Take 2 Interactive wegen womöglich unzulässiger Klauseln in den Lizenzbedingungen abgemahnt. Dies berichtet der Berliner "Tagesspiegel".
Stein des Anstoßes seien demnach Bestimmungen, die es den Nutzern untersagen, Sicherheitskopien von Spielen anzulegen. Der VzbZ sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht: "Jeder Verbraucher hat das Recht, von seiner gekauften Software eine private Sicherheitskopie zu ziehen", wird Verbands-Vizevorstand Patrick von Braunmühl im "Tagesspiegel" zitiert. Von den Unternehmen fordert der Verband nun eine Unterlassungserklärung. Andernfalls wollen die Verbraucherschützer ihre Forderungen vor Gericht durchsetzen.
Zumindest Electronic Arts will es offenbar darauf ankommen lassen. Gegenüber dem "Tagespiegel" sagte EA-PR-Chef Martin Lorber: "Wir ersetzen jedem Käufer kostenlos die DVD, falls sie kaputtgeht. Es gibt daher keinen Grund, warum Kunden eine Sicherheitskopie machen sollten." In ähnlich gelagerten Fällen hatten die Verbraucherschützer in der Vergangenheit Erfolg. So berichtet der "Tagesspiegel" von Abmahnungen gegen Brennsoftware-Anbieter Nero AG und den e-Book-Händler Ciando, die daraufhin ihre Lizenzbestimmungen angepasst hätten.