VUD bezieht Stellung
Der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) hat eine Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss zur Neuregelung des Jugendmedienschutzes veröffentlicht. Darin signalisiert der Verband Gesprächsbereitschaft.
Der Inhalt des Kabinettsbeschlusses kann aufgrund der Diskussion seit den Ereignissen von Erfurt nicht überraschen. Ohne von dem genauen Inhalt eines nunmehr offensichtlich vorliegenden Referentenentwurfs Kenntnis zu haben, scheint es doch so zu sein, dass uns die meisten jetzt angedachten Regelungen aus einem Diskussionsentwurf von 2001 zur Novellierung der Jugendschutzgesetze bekannt sind; hierzu haben wir unserer Auffassung bereits geäußert und eigene Lösungsvorschläge unterbreitet. Ganz entscheidend wird sein, welche Änderungen sich künftig ergeben sollen. Dazu ist bisher nichts Konkretes gesagt worden. Aus dem Inhalt der Presseerklärung des BMFSFJ läst sich jedoch bereits jetzt auf erhebliche Probleme in der Behandlung gleicher Inhalte in Online- oder Offlinemedien und den vorgeschlagenen unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern schließen. Jugendschutz ist für unsere Industrie nichts Neues - sie praktiziert ihn seit mehr als sechs Jahren, ohne dass es hierzu einer gesetzlichen Regelung bedurft hätte, indem sie sämtliche Produkte vor der Veröffentlichung der USK zur Begutachtung und Erteilung einer Altersempfehlung vorlegt. Wir sind jederzeit dazu bereit, über eine Verbesserung dieser Maßnahmen zu reden - diese in Frage zu stellen, wird auf unseren Widerstand stoßen. Wir erwarten nun die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens und die Anhörung unserer Industrie, in der wir unsere Vorstellungen ebenso äußern werden wie im Rahmen eines Gespräches mit dem Bundeskanzler in der nächsten Woche, zu dem die Geschäftsführung des Verbands eingeladen wurde.
Hermann Achilles & Ronald Schäfer Geschäftsführer des VUD