VUD distanziert sich
In einer Erklärung hat sich der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) von den inzwischen bestätigten Plänen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Neuregelung des gesetzlichen Jugendschutzes distanziert. Lesen Sie hier den genauen Wortlaut der VUD Stellungnahme:
Richtig ist die Darstellung des Ministeriums, dass bereits zu Beginn der Gesetzgebungsinitiative Gespräche zwischen Verbänden, so unter anderem auch der VUD, und den sowohl auf Bundes- als auch Landesebene beteiligten Ministerien über mögliche Inhalte einer Neuregelung des Jugendmedienschutzes statt gefunden haben.
Der VUD hat sich aktiv und intensiv an der Ausarbeitung möglicher, zeitgemäßer und insbesondere den Herausforderungen der Online-Medien gerecht werdender Konzepte zur gesetzlichen Neuregelung beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde den beteiligten Ministerien vom VUD ein umfassendes Konzept zur Verfügung gestellt. Dieses skizziert konkrete Lösungsansätze, welche die Medienentwicklung der Vergangenheit sowie die schon jetzt absehbaren weiteren Entwicklungen berücksichtigen. Der Verband legt zur Vermeidung von Missverständnissen in diesem Zusammenhang Wert auf folgende Feststellungen:
In die Entwicklung des Diskussionspapiers, das Gegenstand verschiedener Presseberichte war, ist und war der VUD in keiner Weise involviert. Dieses scheint vielmehr das bisher offiziell den beteiligten Verbänden nicht zugeleitete Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen dem zuständigen Bundes- und den Landesministerien zu sein.
Der VUD hält die bloße Übertragung von Maßnahmen des gesetzlichen Jugendschutzes für die "alten" Medien - z.B. die offensichtlich geplante Einführung eines Freigabe- und Kennzeichnungsvorbehaltes der Obersten Landesjugendbehörden für "Spiele auf Bildschirmgeräten" oder die Übertragung von Sendezeitregelungen des Fernsehens auf das Internet - für absolut ungeeignet und im Hinblick auf den Jugendschutz kontraproduktiv.
Nach Auffassung des VUD kann die auch von der Bundesregierung wiederholt geforderte Medienkompetenz insbesondere bei Kindern und Jugendlichen nicht durch in technischer Hinsicht völlig wirkungslose Verbote für diesen Personenkreis geschaffen werden. Nur die Schulung für und die Übung im kritischen Umgang mit den neuen Medien und deren Inhalten schafft Medienkompetenz.
Der VUD erneuert an dieser Stelle sein bereits mehrfach gegenüber dem Gesetzgeber abgegebenes Angebot, sich an der Verwirklichung einer zeitgemäßen Neuregelung des gesetzlichen Jugendmedienschutzes, wie in dem vom VUD vorgelegten Konzeptpapier beschrieben, aktiv zu beteiligen. Eine solche Regelung liegt sowohl im Interesse der durch den VUD vertretenen Industrie als auch in dem des Technologie- und Medienstandortes Bundesrepublik Deutschland.