VUD informiert über neues Jugendschutzgesetz
Ende März informierte der Verband Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) Presse und Handel über das neue Jugendschutzgesetz. Da die Kontrollpflicht den Händlern obliegt, mahnte VUD-Geschäftsführer Ronald Schäfer zu einer strikten Einhaltung der neuen Vorschriften.
Nur wenige Tage bevor das neue Jugendschutzgesetz in Deutschland in Kraft tritt, informierte der VUD im Rahmen einer Veranstaltung in Berlin über die Auswirkungen. Der Grund für die späte Information war, dass bis zuletzt an den neuen Bestimmungen für Computer- und Videospiele gearbeitet wurde. Beispielsweise entschied sich erst knapp eine Woche vor der Veranstaltung, dass die USK die Spiele auch künftig begutachten wird.
Handel in die Pflicht genommen
Entschieden wurde in diesem Zusammenhang auch, dass die meisten "alten" USK-Empfehlungen in Altersfreigaben umgewandelt werden. Der VUD und die USK bewerten dies als Zeichen für die gute Arbeit, die bisher von den Berliner Prüfern geleistet wurde. Insgesamt gesehen muss man konstatieren, dass die Änderungen zum 1. April für Industrie und Handel noch wesentlich gravierender hätten ausfallen können. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass vor allem der Spielehandel mit dem neuen Gesetz in Pflicht genommen wird und die Hauptlast nun bei ihm liegt. Der Handel muss für Kontrollen sorgen, damit kein Jugendlicher ein Spiel kaufen kann, das nicht für sein Alter geeignet ist.
Der Handel ist es ebenfalls, der mit Strafen und Bußgeldern rechnen muss, falls ihm doch mal ein Titel "durchrutscht". Die Gefahr, dass aber genau das passiert, dürfte in den ersten Wochen und Monaten groß sein. Nicht zuletzt auch deswegen, weil zum 1. April die USK-Sticker selbst ein neues, an die Sticker der Filmbranche angelehntes Design haben. Dadurch wird es also zeitweise dazu kommen, dass sowohl Titel mit altem als auch mit neuem Kennzeichen in den Regalen stehen.
Wohl wissend um die Verwirrungsgefahr, mahnte VUD-Geschäftsführer Ronald Schäfer den Handel, sich strikt an die Richtlinien zu halten. Er stellte auch ein mehrseitiges Frage-und-Antwort-Spiel vor, in dem der Verband die wichtigsten Änderungen näher erläutert, das auch der letzten Ausgabe von GamesMarkt.de beilag. Im Internet ist es ebenfalls zu finden unter den Adressen [httpwww.vud.de@@@www.vud.de] oder [httpwww.gamesmarkt.de/jugendschutz@@@www.gamesmarkt.de/jugendschutz]. Für den Fall, dass Händler, aber auch Publisher weitere Fragen zum Thema Jugendschutzgesetz haben, gibt es das Angebot, sich unter Tel. 0 52 51/7 71 95-0 direkt an den Verband zu wenden.