Weiteres Ordnungsgeld gegen Wal-Mart
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Das Registergericht Wuppertal lehnte Wal-Marts Widerspruch gegen eine Offenlegung der Bilanzen ab und verhängte ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 3000 Euro.
Das Registergericht Wuppertal lehnte den Widerspruch von Wal-Mart Deutschland gegen den Beschluss zur Offenlegung der Bilanzen ab und verhängte ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 3000 Euro. Die deutsche Wal-Mart-Tochter, die gerichtlich zur Offenlegung ihrer Bilanzen gezwungen werden soll, hatte Widerspruch gegen ein Ordnungsgeld von 2500 Euro eingelegt . Wal-Mart weigert sich, die Jahresabschlüsse für 1999 und 2000 beim Handelsregister zu veröffentlichen, was jedoch gesetzlich vorgeschrieben ist.