Abschaffung des Rabattgesetzes
Im Mai dieses Jahres hat das europäische Parlament die E-Commerce-Richtlinie verabschiedet. Demnach müssen sich Internet-Händler nur noch nach den Vorschriften desjenigen Landes richten, in dem sie ihren Firmensitz haben.
Das führt zu einer Preis-Anarchie im Internet, durch die die deutschen Anbieter stark benachteiligt würden. Grund hierfür ist das seit 1933 geltende Rabattgesetz, welches außerhalb von Sonderverkaufszeiten lediglich einen Preisnachlass von drei Prozent erlaubt. Aufgrund der EU-Richtlinie, die 2001 in Kraft tritt, ist nun eine Entscheidung der Bundesregierung gefragt, um auch dem deutschen Handel mehr Spielraum zu verschaffen. Unter Experten gilt es deshalb als sicher, dass das Rabattgesetz im kommenden Jahr gestrichen wird. Doch über Chancen und Gefahren dieses Schrittes besteht derzeit im Handel ein erhebliches Informationsdefizit, wie eine Studie der Hamburger Unternehmensberatung GmbH Rapp Collins Consulting ergab. Insgesamt 27, 6 Prozent der Interviewten beurteilten ihren Informationsstand zur Abschaffung des Rabattgesetzes als mangelhaft, lediglich 10,6 Prozent fühlen sich gut informiert.
Mehr als zwei Drittel (69,9 Prozent) der 127 befragten Marketingleiter, vor allem von Markenartikel-Unternehmen aus dem B-to-C-Bereich, beurteilten die Abschaffung als positiv. 45 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass sie vom Fall des Rabattgesetzes wenig oder gar nicht betroffen sein werden. Einen Preisanstieg durch das Wegfallen des Gesetzes schließen 66 Prozent der Befragten aus. Lediglich elf Prozent können sich vorstellen, dass die Preise künstlich steigen werden, um dann mit optischen Rabatten das ursprüngliche Preisniveau wieder zu erreichen. Zu Fragen wie Absatzsteigerung oder Preisdumping durch den Wegfall des Gesetzes gibt es noch keine einheitliche Meinung.