Activision Deutschland hat anlässlich einer aktuellen Entscheidung der BPjS das Thema Anerkennung der USK wieder aufgerollt und Handlungsbedarf seitens der Regierung angemahnt.

Activision Deutschland ist über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) verärgert. Diese hat die abgeschwächte deutsche Version von "Quake 3 Arena" als inhaltsgleich mit dem vorläufig indizierten Original eingestuft. Zuvor hatte die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) diese Version unter Vorbehalt der Bestätigung durch die BPjS als nicht inhaltsgleich bewertet. Laut Activision kann nur durch Strafverfolgungsbehörden eine endgültige Entscheidung fallen. Rechtssicherheit für Activision besteht bei Veröffentlichung also nicht. In diesem Zusammenhang bemängelt Activision, dass eine Entscheidung über die Anerkennung der USK auf Grund der Länderzuständigkeit noch nicht gefallen sei, obwohl die USK seit Jahren bewährt tätig sei. "Hier besteht Handlungsbedarf seitens der Regierung", heißt es in der Activison-Pressemitteilung.

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Stephan Steininger
Stephan Steininger is Director of Operations and Editor-in-Chief of GamesMarket. As part of the magazine since its inception in 2001, he knows the GSA games industry by heart.