Ehrlich währt eben doch am längsten! Ein 31-Jähriger wurde wegen der illegalen Verbreitung von Film-, Games-, Musik- und Software-Titeln verurteilt.

Am Montag, den 28. März, hat das Amtsgericht Hannover einen Mann wegen der illegalen Verbreitung von Film-, Games-, Musik- und Software-Titeln über einen BitTorrent-Tracker zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt. Die Dateien offerierte der 31-Jährige dabei auf einem eigens im Rechenzentrum angemieteten Server, einem so genannten Webseed-Server. Dafür forderte die Staatsanwaltschaft drei Monate Freiheitsentzug und 600 Euro Geldstrafe. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Einstellung des Verfahrens, da die von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) angezeigten Taten bereits drei Jahre zurücklägen.

Den Antrag der Verteidigung wies die Strafrichterin zurück und erklärte, sie tendiere in Richtung Freiheitsentzug. Allerdings setze das Gesetz für diese kurze Haftstrafe eine besondere Tat voraus. Da jedoch das Urheberrecht häufig auf diese Weise verletzt werde, könne sie die Besonderheit der Straftat nicht begründen und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 3.150 Euro. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung erhoben Einspruch gegen das Urteil.

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