Artex Software hat gegen ZuxxeZ Entertainment eine Einstweilige Verfügung erreicht. Hintergrund sind die Publishingrechte am Spieletitel "Iron Dignity".

Artex Software hat im Fall der Vermarktungsrechte am Spieletitel "Iron Dignity" eine Einstweilige Verfügung gegen den Wormser Spieleentwickler ZuxxeZ Entertainment erreicht. "Nachdem die ZuxxeZ AG, vertreten durch ihr Aufsichtsratsmitglied Dirk P. Hassinger, widerrechtlich behauptete, Rechte am taktischen Actionspiel 'Iron Dignity' zu besitzen, und diese trotz Aufforderung der rechtmäßigen Inhaberin, der Artex Software GbR aus Franfurt, nicht zurückgenommen hat, sah sich Artex gezwungen, im Wege einer Einstweiliger Verfügung vorzugehen", so Jan Klose, Pressesprecher von Artex. Im Klartext: ZuxxeZ Entertainment, die "Nachfolgefirma" von TopWare Interactive, hält keine Vermarktungsrechte am Artex-Spieletitel "Iron Dignity" und muss auch die Website www.iron-dignity.com vom Netz nehmen. "Durch dieses Urteil ist unsere Rechtsauffassung bestätigt sowie die Rechtsverhältnisse des Projekts klargestellt worden", sagte Klose. Artex könne sich nun wieder voll auf die Entwicklung des Produkts konzentrieren, das im Oktober dieses Jahres fertig gestellt werden soll. Verhandlungen über die Vermarktung des Spiels seien derzeit in Gange.

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