Bergmann: "Gesetz bringt wesentliche Verbesserungen"
In einer dem Deutschen Bundestag zu Protokoll gegebenen Rede hat Familienministerin Christine Bergmann die Vorteile des verabschiedeten Jugendschutzgesetzes erläutert.
Auch das ist möglich: Am 14. Juni hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ohne weitere Rednerbeiträge von Abgeordneten das neue Jugendschutzgesetz verabschiedet. Allerdings wurden Debattenbeiträge von Vertretern aller Fraktionen offiziell zu Protokoll gegeben. Dazu zählt auch ein Beitrag von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann, in dem sie erklärt, dass "der Gesetzentwurf für die Durchsetzung eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes wesentliche Verbesserungen bringt". Dazu zählten eine verbindliche Alterskennzeichnungen für Computerspiele und die Neuregelung des Indizierungsverfahrens.
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