BGH schiebt Dumpingpreisen Riegel vor
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs darf Wal-Mart Waren nicht unter dem Einstandspreis verkaufen. Die Richter werteten dies als Behinderung kleiner und mittlerer Mitbewerber.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Wal-Mart untersagt, auf Dauer Waren unter Einstandspreis zu verkaufen. Mit Dumpingpreisen habe die deutsche Tochter des Handelskonzerns gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, entschied gestern der Kartellsenat des BGH. Zur Begründung hieß es, dass ein marktmächtiges Unternehmen, das nicht nur ab und zu Produkte unter dem Einkaufspreis anbiete, seine kleineren und mittleren Wettbewerber unbillig behindere. Hintergrund: Im Sommer 2000 hatte sich Wal-Mart einen Preiskampf mit Aldi Nord und Lidl geliefert. Daraufhin hatte das Bundeskartellamt den drei Unternehmen verboten, Waren zu Dumpingpreisen zu verkaufen. Anders als die beiden Konkurrenten hatte Wal-Mart dagegen Beschwerde eingelegt und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Recht bekommen. Dies hat der BGH mit seiner Entscheidung nun weitgehend revidiert.