Bitkom: Neue Informationspflicht bedroht E-Commerce
Nach Meinung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) bremst die seit Dezember 2004 gültige neue Informationspflicht im E-Commerce den Internethandel in Deutschland unnötig aus.
Durch die neuen Informationspflichten im E-Commerce werden besonders kleinere Onlinehändler nach Meinung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) einem nicht vertretbaren Risiko ausgesetzt. Das seit Ende 2004 gültige Gesetzt verpflichtet Onlinehändler u.a. dazu, bei allen Geschäften auf Steuern und Kosten hinzuweisen, die der Kunde möglicherweise gegenüber Dritten tragen muss. Vor allem kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung seien mit der Vielzahl an Änderungen überfordert. "Wer nicht aufpasst, dem drohen Ordnungsgelder und Unterlassungsverfügungen", weiß Kai Kulhmann, Bitkom-Experte für E-Commerce. Helfen, um mögliche Probleme aus der Welt zu schaffen, will der Bundesverband mit einer Informationsbroschüre, die über die Bitkom-Homepage kostenlos heruntergeladen werden kann. Anhand einer Checkliste können Unternehmen so prüfen, ob bestehende Internetangebote gesetzeskonform sind und in welchen Bereichen juristische Schwieirgkeiten drohen könnten.
Schuld an dem Schlammassel ist laut Bitkom die Bundesregierung. "Wieder einmal hat der deutsche Gesetzgeber eine Brüsseler Vorgabe aus vermeintlichem Verbraucherschutz zum Nachteil der Unternehmen übererfüllt", erläutert Kuhlmann. In Deutschland bringe das "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen" nämlich nicht wie von der EU gefordert lediglich Änderungen für Finanzdienstleister mit sich, sondern gleich für alle Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen im Internet anbieten.