Auf der Nordseeinsel Föhr hat die Polizei eine BitTorrent-Tauschbörse hochgenommen, die Tausenden angemeldeten Mitgliedern Zugriff auf 2.400 illegal eingestellte Titel ermöglichte.

Auf der ansonsten beschaulichen Nordseeinsel Föhr hat die Bezirkskriminalinspektion Flensburg eine BitTorrent-Tauschbörse hochgenommen, die über 3.000 angemeldeten Mitgliedern gegen Gebühr Zugriff auf insgesamt 2.400 illegal eingestellte Titel aus den Bereichen Film, Games und Musik ermöglichte. Die Aktivitäten des illegalen Portals wurden im vergangenen Jahr von der GVU entdeckt. Am 25. März 2009 wurden wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen die Privaträume eines Mannes auf Föhr durchsucht und dabei drei Rechner, eine externe Festplatte, eine PS3-Konsole inklusive offenbar illegaler Spiele sowie 400 gebrannte DVDs mit aktuellen Kinofilmen sichergestellt. Darunter fanden sich u. a. die erst kürzlich im Kino angelaufene Komödie "Männersache" sowie die Buchverfilmung "Tintenherz", die noch nicht legal auf DVD erhältlich ist.

Der 28-jährige Mann wird beschuldigt, gewerblich eine BitTorrent-Tauschbörse betrieben zu haben, deren Statistik binnen 18 Monaten 3,643 Mio. Zugriffe zählte. Allein in den Kategorien Konsolen- und PC-Games sowie Film fanden nach Polizeiangaben nahezu 35.400 vollständige Downloads statt. Der Betreiber verlangte von den Nutzern nicht nur für die Nutzung von Downloadkontingenten bis zu 100 Euro, er sorgte auch mit einem unter Ausschlussandrohung einzuhaltenden Regelkatalog dafür, dass die Nutzer auch fleißig uploaden: Downloader mussten demnach für jedes heruntergeladene Gigabyte eines Films oder Games mindestens 700 Megabyte dieser Werke zum Upload bereithalten. Uploader mussten sich verpflichten, mindestens vier Raubkopien im Monat hochzuladen. Neben den Nutzergebühren strich der Betreiber darüber hinaus in den letzten eineinhalb Jahren Werbeeinnahmen in Höhe von mindestens 14.500 Euro ein.

In strafrechtlicher Hinsicht drohen dem Beschuldigten nun eine empfindliche Geldstrafe, die Vernichtung der von ihm erstellten DVDs und der Verlust seiner beschlagnahmten Geräte. In zivilrechtlicher Hinsicht muss der Beschuldigte zudem mit hohen Schadensersatzforderungen der geschädigten Rechteinhaber rechnen.

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