Um den E-Commerce zu vereinfachen, hat der Bundestag jetzt den gesetzlichen Weg zur elektronischen Unterschrift frei gemacht.

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das so genannte Signatur-Gesetz verabschiedet. Damit ist der Weg frei zur Einführung der elektronischen Unterschrift, mit deren Hilfe der Handel im Internet vereinfacht werden soll. Mit der Entscheidung kommt der Bundestag einer Richtlinie der EU von 1999 nach. Um Rechtsgültigkeit für die Online-Signatur herzustellen, muß allerdings das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) entsprechend novelliert werden. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, sei damit bis zum Sommer zu rechnen. Die Unterschrift wird als verschlüsselter Code auf sicheren Chip-Karten gespeichert. Über einen am PC installierten Kartenleser können sich User damit künftig ausweisen und unterschreiben.

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