BVH-Umsatzzahlen 1999: Internetumsatz steigt stetig
Laut BVH - Bundesverband des Deutschen Versandhandels konnte der deutsche Versandhandel im Jahr 1999 seinen Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent auf insgesamt 40,9 Mrd. Mark steigern. Das bedeutet einen Anteil von 5,6 Prozent am Umsatz des gesamten deutschen Einzelhandels.
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e. V. (BVH) präsentierte auf seiner diesjährigen Jahrespressekonferenz die Zahlen des deutschen Versandhandels für das Jahr 1999. Mit einem Umsatz von 40,9 Mrd. Mark wurde eine Steigerung von 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr erzielt. Im Bereich Bücher, Tonträger und Druckerzeugnisse musste hingegen ein Minus von 4,1 Prozent verzeichnet werden. Für 2000 rechnen die BVH-Mitgliedsunternehmen mit einer Umsatzsteigerung von 3,1 Prozent. Im 1. Quartal 2000 wurde bereits ein Umsatzplus von 2,4 Prozent gegenüber der vergleichbaren Vorjahresperiode erzielt. Die Onlinebilanz des Versandhandels fällt ebenfalls positiv aus. 328 Mio. Mark des Umsatzvolumens konnten 1999 per Internet erwirtschaftet werden, 1998 waren es noch 100 Mio. Mark. Für das laufende Kalenderjahr rechnet der BVH mit einem Internetumsatz von 500 Mio. Mark.
Die Gründe für das gute Abschneiden der Versender im Netz sieht Klaus Wirth, Präsident des BVH, vor allem in der Erfahrung des Versandhandels: "Verkaufen online ist letztlich nichts anderes als Verkaufen auf Distanz - und das ist das Kerngeschäft der Versender. Wir verfügen bereits über das erforderliche Know-how, die technische Ausstattung und die Erfahrung im Umgang mit dem Kunden auf Distanz." Auch die sichere Zahlungsweise per Rechnung statt Kreditkarte begünstige die etablierten Versandunternehmen im Internet, laut BVH werden 95 Prozent aller Bestellungen per Rechnung bezahlt. Den Kreditkartenkauf sieht der BVH hingegen als eines der Haupthindernisse für erfolgreiches Onlineshopping. Des Weiteren wies der BVH auf das Inkrafttreten des neuen "Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts" am 1. Juni hin, welches den Handel per Katalog und online gleichstellt und dieselben rechtlichen Bedingungen heranzieht. Nunmehr könnten alle Verträge, die auf Distanz geschlossen werden, binnen 14 Tagen nach Warenlieferung widerrufen werden.