eBay erwirkt einstweilige Verfügung gegen bhv
Mit sofortiger Wirkung darf bhv den Auktionsmanager "Zuschlag!" weder bewerben noch vertreiben.
Das Internetauktionshaus eBay hat bhv Software mittels einer einstweiligen Verfügung den Vertrieb und das Bewerben seines Auktionsmanagers "Zuschlag!" untersagt. Nach Meinung eBays sei der Verkauf der Software wettbewerbswidrig, da die Chancengleichheit der Bieter nicht mehr gewährleistet sei. Dies sieht bhv jedoch anders: "Das ist Scheinheiligkeit. Letztendlich geht es doch ums Geld. 'Zuschlag' verhindert das Hochschaukeln der Gebote, was zu geringeren Einnahmen in Form von Verkaufsgebühren bei eBay führt. Die Vorgehensweise von eBay ist nichts anderes als der Versuch, seine Pfrunde zu sichern", vermutet Dieter Dedeke, Geschäftsführer bhv. bhv kündigte zudem an, alle notwendigen rechtlichen Schritte zu überprüfen, um gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen.