Kalkül und echte Gründe

Die Eilentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) im Fall "Command & Conquer: Generals" hat hohe Wellen geschlagen. Nicht nur bei Electronic Arts, wo Betroffenheit und Verwunderung ob dieses "beispiellosen Vorgangs" herrschen. Auch unter Spielern wird heftig diskutiert. In Hamburg wurde gar eine private Initiative gegründet, die Gelder für ein Verfahren gegen die BPjS vor dem Europäischen Gerichtshof sammelt.

Die eigentliche Krux aus Branchensicht ist jedoch nicht BPjS, es ist die wettbewerbsverzerrende Indizierungspraxis, wie sie derzeit das Gesetz verlangt. Solange es keinen Antrag gibt, kümmert es niemanden, selbst wenn das rote Pixelblut nur so über die Bildschirm spritzt. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz ist diese Unsicherheit passé. Verbindliche Vorgaben, wie viele Gewaltorgien in einem Spiel in Deutschland tolerierbar sind, werden die Publisher ihren amerikanischen und britischen Entwicklern aber auch künftig nicht geben können.

Genutzt hätten Electronic Arts klare Darstellungsrichtlinien im Fall "C&C: Generals" ohnehin nichts. Schließlich gab es andere Gründe für die Vorläufige Indizierungsanordnung als die reine Darstellung von Gewalt. Und dazu zählt nicht nur die angebliche Kriegsverherrlichung, sondern sicherlich auch ein gewisses Maß an politischem Kalkül, um auf das neue Jugendschutzgesetz hinzuweisen. Doch das sollte eigentlich kein ausschlaggebender Grund sein für die Verhängung von Vertriebs- und Werbebeschränkungen.

Stephan Steininger Redaktion GamesMarkt.de [mailto:s.steininger@e-media.de@@@s.steininger@e-media.de]

Share this post

Written by