Elektronische Signatur gilt ab morgen
Am 1. August tritt ein weiteres Gesetz zur elektronischen Signatur in Kraft.
Am 1. August tritt ein weiteres Gesetz zur elektronischen Signatur in Kraft. Das "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr" dient der Umsetzung eines Teilbereichs der Europäischen E-Commerce-Richtlinie. Die qualifizierte elektronische Signatur - die höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen muss - kann künftig grundsätzlich die gesetzliche Schriftform ersetzen. Ausgenommen davon sind aber zum Beispiel die Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Bürgschaftserklärungen sowie der Abschluss von Verbraucherkreditverträgen. Das neue Gesetz ergänzt das bereits seit 22. Mai geltende Signaturgesetz, in dem technische und organisatorische Rahmenbedingungen für eine sichere ditale Signatur festgelegt wurden.