Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche ein Urteil unterer Instanz bestätigt und Internetcafés unter bestimmten Voraussetzungen juristisch mit Spielhallen gleichgestellt. Der Deutsche eSport-Bund fordert nun Nachbesserungen beim Jugendschutz.

Am 9. März bestätigte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil einer früheren Instanz, wonach Internetcafés, in denen im Wesentlichen gespielt wird, juristisch mit Spielhallen gleichzusetzen sind. Betreiber der betroffenen Cafés müssen eine Spielhallenerlaubis beantragen, Minderjährigen muss der Zutritt verweigert werden.

Für den Deutschen eSport-Bund stellt das Urteil eine fundamentale Bedrohung der noch jungen Szene dar. Es sei völlig offen, inwiefern sich die Entscheidung auf LAN-Partys und eSport-Wettkämpfe auswirken würde, so die Interessenvertretung der deutschen eSport-Szene. Die weitere Entwicklung des eSports in Deutschland sei hierdurch bedroht, die Aktiven einem nicht gerechtfertigten Haftungsrisiko ausgesetzt.

Der Politik macht der eSport-Bund keinen Vorwurf, fordert aber Nachbesserungen. Der eSport-Verband hat sich zur Aufgabe gemacht, die zuständigen Stellen im Familienministerium über den Unterschied zwischen eSport und Geldspielautomaten aufzuklären. Eine angemessene Regelung im Jugendschutzgesetz soll die Problematik klären.

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By Marcel Kleffmann 1 min read