Euroboxen sind nicht lizenzpflichtig
TopWare Interactive hat einen Erfolg vor dem OLG Köln vermeldet: Das Gericht entschied, dass Euroboxen nicht als lizenzpflichitge Verkaufsverpackungen zu bezeichnen sind.
Die Duale System Deutschland AG (DSD) unterlag in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Köln dem Mannheimer Publisher TopWare Interactive. Vor dem OLG galt die Frage zu klären, ob es sich bei Euroboxen um lizenzpflichtige Verkaufsverpackungen handelt. Das Gericht wies die bis dato im Sachverhalt geltende Position des DSD mit der Begründung ab, dass Euroboxen nicht als Verkaufsverpackungen anzusehen sind, sondern dauerhaft verwendet werden. Das OLG stellte darüberhinaus klar, dass Euroboxen, analog der Aufbewahrungskartons für Gesellschaftsspiele - wie etwa eine CD-Hülle - "langlebige Verpackungen" darstellen, für die keine lizenzpflichtige Rücknahmepflicht gelte. TopWare-Vorstand Dirk P. Hassinger bezeichnete das Urteil als richtungsweisenden Erfolg für die Softwarebranche.