Fachkonferenz DRM: Was leisten digitale Sicherungssysteme?
Mit der Digitalisierung entstehen zwar neue Distributionsmöglichkeiten. Gleichzeitig drohen jedoch Raubkopierer, die Verwertungskette zu demontieren. In München gab jetzt eine Fachkonferenz Auskunft über die neuesten Entwicklungen bei Digital-Rights-Management(DRM)-Lösungen.
Wie kann im Zeitalter des Internets der richtige Ausgleich zwischen den Interessen der Urheberrechtsinhaber und dem Wunsch der Verbraucher nach möglichst freiem Informationszugang geschaffen werden? Die Veranstaltung "Digital Rights Management - Distribution und Schutz digitaler Medien und Information", die Ende April auf Einladung des Münchner Kreises in der bayerischen Landeshauptstadt stattfand, versuchte darauf Antworten zu geben. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung hält Prof. Dr. Arnold Picot vom Institut für Information, Organisation und Management der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München die Entwicklung von Digital-Rights-Mangagement-(DRM)-Lösungen für notwendig und dafür geeignet, Urheber- und Verbreitungsrechte durchzusetzen. Die Umsatzeinbrüche der Musikindustrie, die diese in den vergangenen Jahren durch Tauschbörsen und CD-Raubkopien hinnehmen musste, sind nach Ansicht von Prof. Dr. Thomas Hess, Wirtschaftsinformatiker an der LMU, vor allem auf das einfache und billige Kopieren und Weitergeben von Musikdateien zurückzuführen.
Breitband verschärft illegale Nutzung
Mit wachsender Verbreitung von Breitbandinternetanschlüssen müssten die Film- und Gamesindustrie "ganz klar" mit einer vergleichbaren Entwicklung rechnen. DRM-Lösungen, die entweder hardware- oder softwarebasiert sind, sollen helfen, Nutzung und Verbreitung digitaler Güter zu steuern. So kann der Zugang zu digitalen Medien genauso über DRM geregelt werden wie die Form der Nutzung. Außerdem sind digitale Wasserzeichen in der Lage, Missbräuche aufzudecken. Ein Beispiel: Der Zugang zu einer Internetplattform steht nur europäischen Usern offen. Das DRM-System überprüft dies anhand der IP-Adresse des Internetnutzers, die Auskunft gibt über die Herkunft des Surfers. Hat sich die virtuelle Ladentür für den Internetnutzer geöffnet, kann er dort Filme gegen Gebühr auf seinen PC heruntergeladen und ansehen.
Die Mietlizenz ist 30 Tage gültig, danach wird die Filmdatei automatisch von der Festplatte gelöscht. All diese Funktionen übernehmen DRM-Systeme. Hubert Jakob von der Bertelsmann Music Group gestand ein, dass die Musikindustrie nicht rechtzeitig auf die Digitalisierung reagiert habe. "Das Tal der Tränen" sei jetzt aber durchschritten und Musikdownloads würden ein "richtiges Geschäft", sagte Jakob. Warum? Mit dem Aufbau von legalen Onlineplattformen und neuen Endgeräten seien die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden. Jakob wies außerdem darauf hin, dass die Musikmajors auf den besten Weg seien, ihre internen Strukturen auf den digitalen Vertrieb von Musik auszurichten und digitale Archive aufzubauen. Um Inhalte zu schützen und die Nutzung abzurechnen, sei DRM "extrem wichtig", betonte der Vertreter der Musikindustrie. Alty van Luijt vom Hardwarehersteller Philips merkte an, dass Verbraucher Entertainmentformate, für die sie einmal bezahlt haben, möglichst auf unterschiedlichen Geräten nutzen wollen.
Neue Geschäftsmodelle sind bester Schutz
Noch seien DRM-Lösungen jedoch nicht immer in der Lage, diesem Wunsch der Konsumenten zu entsprechen. Prof. Dr. Ulrich Sieber, vom Max-Planck-Institut Freiburg und Strafrechtsexperte, attestierte der Musik- und Filmindustrie eine "ernste Bedrohung" durch Raubkopierer. Zwar könnten DRM-Systeme das illegale Vervielfältigen erschweren, doch einen absoluten Schutz werde es nicht geben. Als "wichtigste Schutzstrategie für digitale Güter" bezeichnete Sieber die Einführung neuer Geschäftsmodelle. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hätten sich mit der Urheberrechtsnovelle vom September 2003 "zwar verbessert", urteilte Sieber, doch noch immer komme es durch Raubkopierer zu einer "massenhaften Verletzung von Urheberrechten mit hohen Schadenssummen". Um die bestehenden Gesetzeslücken zu schließen, "ist der Gesetzgeber im Zweiten Korb gefordert", sagte Sieber in München. Derzeit wird die zweite Urheberrechtsnovelle - der so genannte Zweite Korb - vorbereitet. Die Entertainmentbranche hofft dabei auf Nachbesserungen. Vor allem bei der umstrittenen Regelung der Privatkopie, die unter gewissen Umständen weiterhin erlaubt ist, hofft man auf Klarstellung.