Der Freistaat Bayern ist mit seinem Antrag zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beim Familienausschuss des Bundesrates abgeblitzt.

Der Ausschuss für Familie und Senioren des Deutschen Bundesrats hat sich in seiner jüngsten Sitzung am 12. September dagegen ausgesprochen, den bayerischen "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" in das Bundesratsplenum einzubringen. Das bestätigte jetzt die Pressestelle des Gremiums. Der Entwurf aus Bayern beinhaltet unter anderem die Forderung eines Vermietverbots für schwer jugendgefährdende Filme und Spiele sowie ein Verbot von Verleihautomaten. Mit der Wertung des Familienausschusses ist das Thema jedoch noch nicht vom Tisch, da es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung handelt.

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