Fernabsatzgesetz: eBays Forderungen abgewiesen
Die von dem Internet-Auktionshaus eBay geforderte Änderung des Fernabsatzgesetzes zugunsten von Online-Kleinhändlern weisen sowohl Regierung als auch Opposition zurück.
Sowohl Regierung als auch Opposition weisen die von dem Internet-Auktionshaus eBay geforderte Änderung des Fernabsatzgesetzes zugunsten von Online-Kleinhändlern zurück. Wie "iBusiness" berichtet, hatte eBay-Sprecher Nerses Chopurian "einschneidende gesetzliche Änderungen zugunsten von Kleinhändlern im Internet" gefordert. Das deutsche Fernabsatzgesetz behindere Existenzgründungen von Online-Versandhändlern. Die Politik sei gefragt, ob man nicht Umsatzgrenzen bestimmen könne, unterhalb derer das Fernabsatzgesetz nicht mehr gelte. Laut dem bestehenden Fernabsatzgesetz müssen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, im Internet bestellte Waren vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Lieferungen ohne Angabe von Gründen zurücknehmen, falls dieser es wünscht.
SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn wies die Forderungen nach Sonderregeln für Kleinhändler zurück. "Das Fernabsatzgesetz soll weiterhin für alle gleichermaßen gelten, unabhängig davon, ob es sich um Klein- oder Großhändler handelt", sagte sie gegenüber "iBusiness". Eine Absage erhielt eBay auch von Ursula Heinen, verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.