Auch nach der Absegnung des Bundesrats wird das Ladenschlussgesetz vorerst weiterhin Bestand haben.

Der Ladenschluss wird demnächst von den einzelnen Bundesländern festgesetzt. Am Freitag unterstützte der Bundesrat mit großer Mehrheit einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes Baden-Württemberg. Allerdings wird dies nicht sofort geschehen. Zur endgültigen Freigabe fehlt noch die Entscheidung des Bundestags. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ludwig Stiegler will die Frage nach der Gesetzgebung für die Länder bis zum Jahresende gemeinsam mit anderen Bund-Länder-Kompetenzfragen in der Föderalismuskommission regeln. Die Union fordert hingegen mehrheitlich den möglichst schnellen Fall des Ladenschlussgesetzes. Die meisten Länder wollen die Öffnungszeiten an Werktagen, aber nicht an Sonn- und Feiertagen freigeben. Der HDE - Hauptverband des Deutschen Einzelhandels begrüßte die Entscheidung des Bundesrates für eine Regelung innerhalb der Länder. Gleichzeitig warnte er jedoch vor überzogenen Umsatzerwartungen.

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