Parallel zum Start der De-minimis-Förderung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Entwickler dazu aufgerufen, auch ihre Interessen für die umfangreiche Förderung zu bekunden. Gleichzeitig nannte es Eckwerte, die in der Förderung verankert werden sollen, wenn Brüssel mitspielt. In zentralen Punkten folgte man den Vorschlägen des game.

Mit dem Start der Pilotphase beginnt auch der Countdown für die 50-Millionen-Euro-schwere Gamesförderung durch den Bund. Auch wenn die Richtlinien innerhalb der Regierung derzeit noch entwickelt wird und das Ergebnis von Brüssel abgesegnet werden muss sucht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schon jetzt den Kontakt zu potenziellen Antragstellern. Dazu startete es einen Interessenbekundungsaufruf. Per Formular können Firmen Angaben zu Projekten einreichen, für die sie gerne in der zweiten Phase einen Förderantrag stellen wollen. Das Ministerium will die Angaben nutzen um mit den Entwicklern in den Dialog zu treten und bei Bedarf passende Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, dass das nachfolgende Antrags- und Bewilligungsverfahren verkürzt werden kann, sobald Brüssel grünes Licht für die Hauptförderung gibt.

Interessant an dem Formular, das hier heruntergeladen werden kann und bis zum 3. Juni an die games@bmvi.bund.de gemailt werden soll, sind die Eckwerte, welche das Ministerium aktuell für die Förderung vorsieht. Sie zeigen, dass das Ministerium in wesentlichen Punkten den Vorschlägen des game-Verbands folgte. So ist die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss geplant. Neben Prototypen werden auch Produktionen gefördert. Die Förderquoten liegen zwischen 25 und 50 Prozent wobei kleinere Vorhaben stärker unterstützt werden sollen. Die Mindestentwicklungsvolumina liegen Stand heute bei 30.000 Euro für Prototypen und 100.000 Euro bei der Produktionsförderung. Außerdem hat sich bestätigt, dass ein sogenannten Kulturtest vorgesehen ist. Der wurde einst mit Skepsis aufgenommen war aber auch schon für Frankreich und Großbritannien maßgeblich, damit die EU der Förderung zustimmt. Für die internationalen Majors erfreulich ist, dass wohl nicht nur Firmen antragsberechtigt sind, die ihren Sitz in Deutschland haben. Vielmehr reicht es aus, wenn die Betriebsstätte in Deutschland ist oder es eine Niederlassung gibt.

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Stephan Steininger
Stephan Steininger is Director of Operations and Editor-in-Chief of GamesMarket. As part of the magazine since its inception in 2001, he knows the GSA games industry by heart.