Geregelter Datenschutz soll E-Commerce pushen
Eine Neufassung des Teledienstdatenschutzgesetzes, über die der Bundestag in Kürze berät, soll den E-Commerce in Deutschland pushen.
Voraussichtlich Anfang Juni wird der Bundestag über eine Neufassung des Teledienstdatenschutzgesetzes beraten, das den Datenschutz im Internet regelt. "Mit der Novelle erwarten wir einen Push für den elektronischen Handel", erklärte der Regierungsdirektor für Medienrecht im Bundeswirtschaftsministerium, Rolf Bender. Denn bisher ist der Boom im E-Commerce hierzulande ausgeblieben, ein Grund dafür sind die Sicherheitsbedenken vieler Verbraucher beim Einkauf im Internet. Nach dem Teledienstdatenschutzgesetz ist ein E-Commerce-Anbieter verpflichtet, möglichst wenig personenbezogene Daten zu erheben und diese nur so lange zu speichern, wie es zur Geschäftsabwicklung nötig ist. Außerdem müssen Kunden schriftlich einwilligen, wenn ihre Angaben für Werbung verwendet werden sollen. Diese Zustimmung ist zwar bisher schon auf elektronischem Weg erlaubt, soll aber durch die Novelle noch erleichtert und an weniger strenge Voraussetzungen gekoppelt werden. Verstöße sollen den Vorstellungen der Medienrechtler nach künftig mit Bußgeldern bis zu 100.000 Mark geahndet werden können.