Ein Kölner Gericht hat PrimusOnline das Handelsmodell Powershopping untersagt.

Das Oberlandesgericht Köln hat dem Internetanbieter PrimusOnline Powershopping untersagt. Damit schloss sich das OLG einer Entscheidung der Vorinstanz gegen die Primus-Powershopping GmbH, eine Tochter von PrimusOnline und damit der Metro AG, an. Das Internet-Unternehmen kündigte den Gang zum Bundesgerichtshof an und drohte mit einer Velagerung des Firmensitzes ins Ausland. Der Gang in die nächste Instanz ermöglicht Primus, bis zu einer BGH-Entscheidung weiter nach seinem Preisbildungsmodell zu verkaufen. Das Handelsmodell, das bisher Rabattverkäufe im Internet ermöglichte, verstoße in Teilen gegen den lauteren Wettbewerb, so die Begründung des Gerichts.

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