Gericht verbietet Primus Power Shopping
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Das Langericht Köln hat das vom Internet-Händler Primus Online betriebene "Power Shopping" verboten.
Das Langericht Köln hat das vom Internet-Händler Primus Online und dessen Tochter RTL Primus Power betriebene "Power Shopping" verboten. Das Prinizip des Angebots, bei dem der Verkaufspreis mit der wachsenden Zahl von Käufern sinkt, sei "sittenwidriges Ausnutzen der Spiellust", da der "Kaufentschluss der Kunden unsachgemäß beeinflußt" werde. Primus kündigte an, in Berufung zu gehen. Bis zur Zustellung des Urteils will die Firma ihre Power-Shopping-Angebote weiterführen.