Der Bundestag hat mit dem E-Commerce-Gesetz Richtlinien für den elektronischen Geschäftsverkehr erlassen. Es bindet Anbieter neuer Dienste an das deutsche Recht, auch wenn ihr Firmensitz in einem anderen europäischen Land ist.

Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das den E-Commerce in Deutschland regeln soll. Das Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Geschäftsverkehr im Internet und verankert für Anbieter neuer Onlinedienste das Herkunftsprinzip, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Demnach müssten sich Anbieter neuer Internetservices an das deutsche Recht halten, auch wenn sie ihren Firmensitz im europäischen Ausland haben. Nach Aussage von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller "schafft dies Rechtssicherheit und erleichtert das Angebot von Diensten im gesamten Binnenmarkt".

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By Marcel Kleffmann 3 min read