Hohe Strafen für Raubkopierer ausgesprochen
In drei aktuellen Pirateriefällen in Österreich und Deutschland sind die Urteile gefällt worden. Die teilweise harten Strafen zeigen, dass Urheberrechtsdelikte auch bei Privatpersonen nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen werden.
In Österreich und Deutschland wurden jetzt drei Verfahren gegen Softwarepiraten abgeschlossen. Die verhängten Strafen machen deutlich, dass die Gerichte auch dann Verstöße gegen das Urheberrecht strenger ahnden, wenn sie nicht professionell betrieben wurden. So wurde ein Privatmann von einem österreichischen Gericht zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hat illegale Software im Internet zum Verkauf angeboten. Das Gericht sah den Tatbestand als schwer wiegendes Vergehen an. Entsprechend müsse das Urteil eine abschreckende Wirkung haben. Glimpflicher ging es für einen junger Raubkopierer in Wien aus. Da der junge Mann sofort geständig und einsichtig war, fand das Verfahren mit einem Vergleich sein Ende. Er muss nun 6000 Dollar Schadensersatz zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Einen schwererer Fall wurde vor einem deutschen Gericht verhandelt. Ein Ehepaar hatte seit 1999 mit dem Verkauf gefälschter Microsoft-Software über 80.000 Mark verdient. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehr als 1300 Rohlinge beschlagnahmt, die mit illegaler Software bespielt und über das Internet vertrieben werden sollten. Der Mann wurde als Haupttäter zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, seine Ehefrau zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich wurden Geldstrafen verhängt. Außerdem steht dem Ehepaar noch eine Privatklage von Microsoft ins Haus.