Zielsetzung der Überlegungen ist für alle Bereiche der Medien unter Anwendung des gleichen gesetzgeberischen Ansatzes eine möglichst einheitliche Lösung für die Gewährung eines umfassenden Jugendschutzes aufzuzeigen. Ein solcher Ansatz erscheint im Hinblick auf die technische Entwicklung und die damit verbundene Annäherung in der Vergangenheit weit von einander entfernter Medienbereiche unausweichlich. Jugendschutzgesetzgebung kann mittel- und langfristig nur glaubwürdig und wirksam bleiben und sein, wenn sie technische Entwicklungen antizipiert und nicht nur auf diese reagiert.

Demzufolge bedarf die technische Entwicklung bis zum heutigen Tage ebenso der Betrachtung wie die absehbare weitere Entwicklung in allen Medienbereichen. Auch das auf den ersten Blick scheinbar außerhalb der Problematik stehende Buch bzw. andere Druckerzeugnisse müssen in die Überlegungen einbezogen werden. Wenn das Buch in der Vergangenheit nur auf dem "Speichermedium" Papier verfügbar war, ist sein Inhalt bereits heute auch als Software mit dem Speichermedium CD-Rom erhältlich. In der Zukunft werden seine Inhalte vermehrt auch über das Internet verfügbar sein. Der Film, in der Vergangenheit auf einer Videokassette verfügbar, nutzt bereits das Speichermedium DVD und in der Zukunft das Übermittlungssystem Internet. Die Liste dieser Entwicklungen lässt sich für andere Medienbereiche beliebig erweitern und macht weder vor dem Rundfunk, dem Fernsehen, der Presse oder dem Computer- und Videospiel halt. Alle Medien werden in der nahen Zukunft in der Lage sein, ähnliche oder gleiche Inhalte auf gleichen oder sehr ähnlichen technischen Wegen zu vermitteln.

Demzufolge sind Insellösungen grundsätzlicher Natur im Bereich des Jugendschutzes nicht mehr zeitgemäß. Sie mögen zwar Teilbereiche für einen kurzen Zeitraum einer (Schein-)Lösung zuführen können, die jedoch binnen kürzester Frist ad absurdum geführt werden und damit im Hinblick auf den tatsächlichen Schutz von Kindern und jugendlichen kontraproduktiv sind. Der Medienindustrie ist vor diesem Hintergrund nicht zu vermitteln, daß der gleiche Inhalt im Bereich der sog. Offline-Produkte anderen gesetzlichen Jugendschutzregelungen unterliegt als im Online-Bereich, wenn die Übergänge zwischen diesen Produktarten fließend sind.

Zur Verdeutlichung mag ein Beispiel aus dem Bereich des Spieles gelten: die Inhalte von Brettspielen ("Mensch ärgere Dich nicht", "Solitaire" oder "Monopoly") werden bereits heute auf digitalen Speichermedien angeboten - eine unterschiedliche Behandlung dieser identischen Inhalte verbietet sich. Bereits aus Gründen der Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns im Bereich des Jugendschutzes ist ein einheitlicher Regelungsansatz daher zwingend erforderlich. Glaubwürdigkeit in der gesellschaftlichen Diskussion ist ebenso zwingend erforderlich wie Glaubwürdigkeit gegenüber den beteiligten Industrien, ohne deren Beteiligung effizienter Jugendschutz in der Zukunft nicht mehr realisierbar sein wird.

Die in der politischen Diskussion in der Vergangenheit wiederholt und ständig geforderte Bildung von Medienkompetenz muß beim Gesetzgeber beginnen, der diese in seinem Handeln beweisen muß und auf diesem Wege in der Lage ist, die Medienindustrie als Partner zur Ausbildung dieser Kompetenz in der Bevölkerung auch und gerade im Hinblick auf Kinder und Jugendliche zu gewinnen. Dies wird auch im Interesse der Medienindustrie liegen, die mittel- und langfristig nur dann eine breite Durchdringung der Bevölkerung mit dem jeweiligen Medium erreichen wird, wenn dieses dort eine breite Akzeptanz durch den Abbau bestehender Ängste gefunden hat. Bereits aus wirtschaftlichem Interesse ist die Medienindustrie daher bereit, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Gesetzgeberisches und damit staatliches Handeln im Bereich des Jugendschutzes muß daher die Medienindustrie in angemessener Weise einbinden und auf diesem Wege für eine ausgewogene Verzahnung von freiwilligen Maßnahmen der Industrie und hoheitlichem Handeln Sorge tragen.

In dem beschriebenen Szenario erscheint allein die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips im Bereich des Jugendschutzes mittel- und langfristig Aussicht auf Erfolg zu versprechen - so wenig Staat wie möglich, um der Medienindustrie zu ermöglichen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und so viel Staat wie nötig, um Markteilnehmern, die nicht bereit sind, dieser nachzukommen, Einhalt zu gebieten.

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