Initiative D21 prüft Urheberabgabe auf IT-Produkte
Computerhersteller Hewlett-Packard (HP) hofft, um die von einem Stuttgarter Gericht erlassene Urheberabgabe auf CD-Brenner doch noch herumzukommen.
Computerhersteller Hewlett-Packard (HP) hofft, um die von einem Stuttgarter Gericht erlassene doch noch herumzukommen. Unterstützt wird die Firma dabei vom Dachverband der deutschen IT- und Telekommunikationsindustrie, BITKOM, und von der Initiative D21, die vor rund einem Jahr von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde. HP hofft, statt der Zahlung von Pauschalgebühren für IT-Geräte durch den Einsatz innovativer Lösungen einen angemessenen Schutz der Urheberrechte gewährleisten zu können. Geschäftsführer Hans-Jochen Lueckefett erklärte: "Das Gericht berücksichtigt mit dem vorgeschlagenen Vergleich für CD-Brenner erstmals, dass pauschale Abgaben ihre Berechtigung verlieren, sobald technologische Schutzmechanismen zum Einsatz kommen." Dies will HP durch Kombinationstechnologien aus digitalen Wasserzeichen, physikalischer Kennzeichnung der CDs und speziellen Verschlüsselungssystemen erreichen. Die Initiative D21, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Übergang Deutschlands von der Industrie- zur Informationsgesellschaft zu fördern, will im Januar in einer Beiratssitzung unter Vorsitz von Gerhard Schröder Lösungen für einen modernen Urheberrechtsschutz erörtern.