Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach Internetcafés, die es ihren Kunden erlauben, auf den Rechnern auch zu spielen, eine Spielhallenlizenz benötigen.

Internetcafés, in denen neben dem Surfen im World Wide Web an den Rechnern auch das Spielen möglich ist, benötigen eine Spielhallenlizenz. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem Revisionsverfahren. Demnach sei es unerheblich, ob auf den Rechner überwiegend gesurft oder gespielt werde. Da alle Gäste die installierten Spiele nutzen könnten, müsse von einem spielhallenähnlichen Betrieb ausgegangenen werden. Ein solcher habe aber strenge Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und sei genehmigungspflichtig. Geklagt hatten verschiedene Cafébesitzer. Den Klägern steht noch der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen, das in letzter Instanz abschließend über den Fall entscheiden kann.

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