JuSchG: Edutainment-Verlage fordern Nachbesserung
In einer gemeinsamen Erklärung haben die Verlage Cornelsen, Heureka-Klett, USM, Terzio und Tivola Nachbesserungen am neuen Jugendschutzgesetz gefordert, um eine differenzierter Betrachtung von klassischen Games und edukativen Kinderspielen zu erreichen.
Die Edutainment-Verlage Cornelsen, Heureka-Klett, United Soft Media (USM), Terzio und Tivola haben in einer gemeinsamen Presseerklärung Nachbesserungen am neuen Jugendschutzgesetz gefordert. Kritisiert wird vor allem die Gleichsetzung klassischer Games mit edukativen Kinderspielen, die ebenfalls von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft werden müssen. "Die Durchführungsbestimmungen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind, treffen auch Verlage, die sich schon seit Jahren für hochwertige und altersgerechte Software einsetzen", heißt es in der Erklärung. Bemängelt wird unter anderem auch, dass es keine USK-Befreiung bzw. Ermäßigung für Reihentitel gebe. Hintergrund ist, dass gerade im Bereich der Lernspiele regelmäßige Aktualisierungen auf Grund der sich weiterentwickelnden Lehr- und Lerninhalte notwendig sind. Das eigentliche Spielprinzip und damit die Alterseignung ändere sich dabei jedoch kaum bis gar nicht. Eine erneute USK-Prüfung wäre aber dennoch notwendig. "Eine differenzierte Betrachtung von Computerspielen muss erfolgen, damit nicht unnötige Kosten auf die Hersteller zukommen und die Edutainmentbranche nachhaltig geschädigt wird", begründen die fünf Verlage ihre Forderung nach eine Gesetzesnachbesserung.