Dem angeschlagenen Handelskonzern KarstadtQuelle muss Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe leisten. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag den Wertheim-Erben Anspruch auf finanzielle Entschädigung für in der Nazizeit enteignete Grundstücke zugestanden.

Im Rechtsstreit um Ansprüche der Wertheim-Erben hat das Berliner Verwaltungsgericht Agenturmeldungen zufolge am Freitag eine Klage der KarstadtQuelle AG zurückgewiesen. Damit besteht für die Wertheim-Erben Anspruch auf Entschädigung für in der Nazizeit enteignete Grundstücke in Berlin. Die Jewish Claims Conference hatte im Namen der Erben auf Schadenersatz gegen den Essener Handelskonzern geklagt, welcher sich jedoch selbst als Rechtsnachfolger der Wertheim-Gesellschafter betrachtet. Das Gericht hat jetzt entschieden, dass nicht KarstadtQuelle sondern die tatsächlichen Erben als Rechtsnachfolger anerkannt werden müssten. Der Streitwert beläuft sich auf 20 Mio. Euro.

Bei diesem Rechtstreit handelt es sich um einen Musterprozess, die heutige Entscheidung zugunsten der Wertheim-Erben ebnet den Weg für eine Klagenflut. Besonders kostspielige Folgen könnte der noch offene Streit um das sogenannte Lenné-Dreieck in Berlin Mitte haben, für das die Wertheim-Erben eine Entschädigung in Höhe von mindestens 145 Mio. Euro fordern. Der Kurs der KarstadtQuelle-Aktie brach nach der Urteilsverkündung zeitweise um mehr als sieben Prozent auf knapp über acht Euro ein.

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