Mit einer Aktion zum Ende vergangener Woche, bei der Kaufhof Kunden mit bestimmten Coupons 20 Prozent Rabatt einräumte, hat das Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen.

Als rechtswidrig beurteilte das Landgericht Köln eine Rabattaktion der Kaufhof Warenhaus AG vom vergangenen Freitag und Samstag. Das Unternehmen hatte in Tageszeitungen Coupons drucken lassen und damit fast auf das gesamte Sortiment Nachlässe von 20 Prozent gewährt. Das Gericht, das zunächst eine Einstweilige Verfügung erlassen hatte, beurteilte die Aktion nun als eine Art begrenzten Sonderverkaufs und damit als unlauteren Wettbewerb. Falls das Warenhaus diese Aktion weiterführt oder wiederholt, droht eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro.

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