In München fand eine neuntägige Beratung der Europäischen Patentorganisation statt. Die Konferenz sprach sich u. a. dagegen aus, Computerprogramme aus der Liste der nicht patentfähigen Erfindungen zu streichen.

Der Präsident des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation, Dr. Roland Grossenbacher, hat zum Abschluss einer neuntägigen, intensiven Beratung um die Revision des 1973 geschlossenen Europäischen Patentabkommens zu den Ergebnissen Stellung bezogen. Die Delegierten der 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation hatten über einen Katalog von nahezu 100 Änderungsvorschlägen zu Vorschriften des Abkommens zu befinden. Die Konferenz sprach sich in einem dieser Punkte dagegen aus, Computerprogramme aus der Liste der nicht patentfähigen Erfindungen zu streichen. Damit bliebe die bestehende Rechtslage vorerst unverändert. Mit ihrer Entscheidung habe die Konferenz dem Konsultationsprozess über die künftige Gestaltung des Rechtschutzes auf diesem Gebiet Rechnung getragen. Wie bisher können computer-implementierte Erfindungen patentiert werden, wenn damit ein neuer und "erfinderischer" technischer Beitrag zum vorbekannten Stand der Technik verbunden ist. Patentierbar sind also weiterhin technische Verfahren auf dem Gebiet der Datenverarbeitung oder zur Durchführung geschäftlicher Methoden. Diese Praxis ergibt sich aus dem Erfindungsbegriff, der zwischen technischen Lösungen und nichttechnischen Methoden klar unterscheidet. Für Computerprogramme oder Geschäftsmethoden, die keinen solchen technischen Charakter haben, könne daher kein Patent erteilt werden.

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