Der BITKOM, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V., konnte mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) keine Einigung über urheberrechtliche Abgaben für CD-Brenner erzielen.

"Die Verwertungsgesellschaften haben sich nicht bereit erklärt, einen Gesamtvertrag mit der Industrie abzuschließen, mit dem alle vermeintlichen Vergütungsansprüche für CD-Brenner abgegolten werden", so der BITKOM in einer ersten Erklärung. Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM, forderte im Rahmen der Gespräche auch Planungssicherheit für die Industrie. Jetzt sehe man sich jedoch außer Stande, einem Gesamtvertrag mit der ZPÜ zuzustimmen, da man genau wisse, "dass die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst schon vor der Tür stehen, um ebenfalls eine Vergütung für dieses Gerät einzufordern". Der Industrie sei das nicht zuzumuten, so Harms. Die ZPÜ hatte Ende letzten Jahres erstmals bestätigt, dass pauschale Urheberabgaben keine Berechtigung mehr hätten, sobald geeignete digitale Kopierschutzlösungen vorlägen. Ein vorläufiger Vergleich, nach dem pro Gerät zwölf Mark gezahlt werden sollen, war am 21. November vergangenen Jahres zwischen der ZPÜ und HP geschlossen worden. Bis zur Einführung einer digitalen Lösung sollte ein Gesamtvertrag die Höhe der pauschalen Abgabe regeln, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung aller betroffenen Unternehmen sicherzustellen. Bedingung seitens der Industrie sei gewesen, dass ein Gesamtvertrag die Forderungen aller VGs abschließend regele. In den Verhandlungen mit der ZPÜ seien diese Forderungen laut BITKOM aber strikt abgelehnt worden. Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer Finanzen und Verwaltung von HP Deutschland, sieht damit das Ende der Fahnenstange erreicht: "Wir sind den Verwertungsgesellschaften sehr weit entgegen gekommen, obwohl wir eine andere Rechtsauffassung vertreten. Wenn wir schon bereit sind, für eine Übergangszeit zu dem hohen Satz von zwölf Mark pro Gerät einen Gesamtvertrag für CD-Brenner zu schließen, dann müssen wir auch die Sicherheit haben, dass damit alles abgegolten ist."

Da die Verwertungsgesellschaften zu einer entsprechenden vertraglichen Regelung nicht bereit waren, werde HP jetzt den Vergleich widerrufen, um damit eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Der BITKOM betonte, dass pauschale Urheberabgaben "ein Anachronismus im digitalen Zeitalter sind - auf Kosten der Rechteinhaber, der Urheber und der Industrie". Es bedürfe vielmehr moderner digitaler Schutzmechanismen und Vergütungssysteme, um das Eigentum von Urhebern und Rechteinhabern nicht nur zu schützen, sondern dessen Nutzung auch angemessen zu vergüten. Jörg Menno Harms: "Offensichtlich haben die Verwertungsgesellschaften die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt. Obwohl die Industrie technologische Unterstützung bei der Einführung digitaler Vergütungssysteme mehrmals angeboten hat, kam von den Verwertungsgesellschaften kein Signal, die Möglichkeiten der Informationstechnologie auch nutzen zu wollen." Der BITKOM macht deutlich, dass er auch weiterhin bereit sei, aktiv an einer gemeinsamen Lösung mitzuarbeiten. Der Verband ist zuversichtlich, dass in weiteren Gesprächen mit Politik, Wirtschaft und Verwertungsgesellschaften ein neues Gesamtkonzept erarbeitet werden kann, das den Interessen aller Betroffenen gerecht werde.

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