"Keine Experimente auf Kosten der Nutzer"
Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg stellen in ihrer Kundenzeitschrift "Verbraucher aktuell" fest, dass Endkunden zunehmend unter Fehlern in PC-Spielen zu leiden haben. Der Weg zum guten Recht sei allerdings extrem steinig. Für Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW müssen die Experimente auf Kosten der Nutzer endlich aufhören.
Fehler in Computerspielen nehmen überhand, so die markige Aussage der Verbraucherschützer. "Und dem ist nur schwer beizukommen", fügt Jurist Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW hinzu. "Wer ein PC-Spiel mit einem Mangel kauft, der den Gebrauch erheblich oder gänzlich beeinträchtigt, hat gegenüber dem Händler natürlich Gewährleistungsansprüche", erläutert Schröder.
Zum Beispiel auf Erstattung des Kaufpreises, eine einwandfreie Ersatzlieferung oder - falls dies im Kleingedruckten (AGB) vereinbart ist - auf Nachbesserung durch eine Patch-CD. Ansprechpartner ist dabei immer der Händler, bei dem man das Spiel gekauft hat, nicht der Hersteller, betont der Jurist. "Der Händler ist verpflichtet, das Spiel nachzubessern, ansonsten gilt: Geld zurück." Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass "der Kunde, wie bei jeder anderen Ware, nachweisen muss, dass das Produkt mangelbehaftet ist. Dazu gehört auch, dass kein Bedienungsfehler seitens des Kunden vorliegt."
Das ein Produkt mangelbehaftet ist, weise man am besten durch ein Fehlerprotokoll nach. Einen konkreten technischen Fehler muss der Kunde indes nicht aufzeigen. "Wenn der Heim-PC die auf der Verpackung aufgedruckten Mindestanforderungen erfüllt, muss das Spiel auch laufen." Verweist der Verkäufer bei Nichtfunktionieren des Produkts nur achselzuckend auf einen Patch im Internet, braucht der Kunde darauf nicht einzugehen, selbst wenn er einen Internetzugang hat.
"Ganz im Gegenteil", so Jürgen Schröder. "Der Verweis auf einen Patch im Netz kann wie ein Eingeständnis der Fehlerhaftigkeit eines Spiels wirken und den Händler gewährleistungspflichtig machen." Schalte der Verkäufer auf stur, bleibe nur noch der Gang vor das Zivilgericht (in NRW, Bayern und Baden-Württemberg zunächst zur außergerichtlichen Schlichtung). Spätestens beim Gedanken an den Kadi, sagt Schröder resignierend, ende aber meist der Widerstand der meisten Spielekäufer. Den Ausweg sieht der Jurist im öffentlichen Druck auf die Softwareindustrie: "Die Experimente auf Kosten der Nutzer müssen aufhören."