Klagen gegen Online-Primus
Der Online-Händler Primus mußte seine Aktion "Sommerschlussverkauf" nach einer juristischen Abmahnung stoppen.
Der Online-Händler Primus Media mußte seine Aktion "Sommerschlussverkauf" nach einer juristischen Abmahnung stoppen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen die Verkaufsaktion geklagt, da nur Textilien, Lederwaren und Sportartikel im Sommerschlussverkauf angeboten werden dürfen. Primus bot im Rahmen der Aktion für zwei Wochen CDs ab 4,99 Mark, PC-Spiele ab 12,60 Mark und Videos für 12,99 Mark an. Die Aktion läuft jetzt unter dem Namen "SLP - Sommerlochpreise" weiter. Auch die Anwälte der Firma Philips beschäftigen sich derzeit mit Primus: Der Elekrtonikkonzern beantragte eine einstweilige Verfügung, die die Versteigerung eines Philips-Fernsehers auf der Website stoppen soll, da das Gerät nur für den französischen Markt bestimmt sei. Experten gehen davon aus, das Philips damit in erster Linie sein Vertriebssystem über Fachhändler schützen will.