Mehr Verstöße gegen Paragraf 131
Das Bundesinnenministerium hat kürzlich eine Fallentwicklungsstatistik zu ausgewählten Straftaten, darunter auch jugendschutzrelevanten, veröffentlicht.
Da das Bundesjustizministerium derzeit eine Änderung diverser strafrechtlicher Vorschriften (§ 130, 131, 184 StGB) vorsieht, lohnt ein Blick auf eine vom Bundesinnenministerium veröffentlichte Kriminalstatistik: Aus dieser geht nämlich hervor, dass die Behörden im Jahr 2002 in 542 Fällen ermittelt haben, bei denen es sich um Verstöße gegen § 131 (Verbreitung von gewaltverherrlichenden Schriften) handelte. Das entspricht einer Steigerung von 4,8 Prozent. Von den 542 bekannt gewordenen Straftaten ging es in 66 Fällen um die Weitergabe von Schriften an Personen unter 18 Jahre. Weiterhin weist die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2002 304 Straftaten gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte aus. Die Statistik kann unter www.bmi.bund.de eingesehen werden.