Der oberste Gerichtshof der USA hat sich gegen den Antrag des Justizministeriums, den Kartellrechtsprozess gegen Microsoft sofort am Surpreme Court zu verhandeln, entschieden

Das Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft geht zuerst vor ein US-Berufungsgericht. Der oberste Gerichtshof entschied damit gegen den Antrag des Justizministeriums. Die Verantwortlichen wollten den Fall im Sinne einer schnelleren Prozessabwicklung ohne weitere Verzögerung an den Surpreme Court verweisen. Damit sprach sich das Gericht auch gegen Richter Thomas P. Jackson aus. Dieser hatte im Juni dieses Jahres Microsoft der Kartellrechtsverletzungen für schuldig befunden. Die Prozessweiterführung verwies er seinerzeit wegen ihrer Bedeutung für die nationale und internationale Volkswirtschaft an den obersten Gerichtshof, vergleichbar mit dem Bundesgerichtshof deutscher Rechtsprechung.

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